Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
des Fachhauses, Schwerzenbach1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle aus einem Vertragsverhältnis entstehenden Leistungen, einschliesslich den Verkauf von Produkten und Dienstleistungen. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Kunde die nachfolgenden Bedingungen.
2. Pflichten des Fachhauses
Das Fachhaus ist verpflichtet, angenommene Aufträge, die vom Kunden schriftlich, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch erteilt wurden, vertragsgemäss und/oder aufgrund der Abmachungen mit der notwendigen Sorgfalt und Fachlichkeit auszuführen.
3. Pflichten des Auftraggebers
Gegenstand des Auftrages ist die Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistung. Der Kunde verpflichtet sich, den Auftrag so konkret wie möglich zu formulieren und Angaben nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. Die bei Abweichungen vom Auftrag entstehenden Mehrkosten können vom Fachhaus verrechnet werden.
4. Preise
Die Preise sind stets Nettopreise, exklusive Mehrwertsteuer, und verstehen sich in Schweizer Franken. Arbeitseinsätze werden gemäss der unterbreiteten Offerte auf einer Pauschalbasis oder nach Stundenaufwand berechnet. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Auftrages auf Veranlassung des Kunden bedeuten eine Auftragsveränderung bzw. -erweiterung und werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.
Offerten des Fachhauses sind während 30 Tagen verbindlich. Mündliche Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Weicht der Auftrag von der Offerte ab, bleiben Preisanpassungen vorbehalten.
5. Lieferfrist / Termine
Zugesagte Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten. Dies bedingt eine fristgerechte Zurverfügungstellung aller Angaben durch den Kunden, die zur Ausführung des Auftrages benötigt werden.
Nicht vom Fachhaus verschuldete Terminüberschreitungen (beispielsweise aufgrund höherer Gewalt, Streik, Stromunterbruch, Verkehrszusammenbruch) berechtigen den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder allenfalls Schadenersatz, Konventionalstrafen oder andere Kosten einzufordern. Der Kunde muss jedoch vom Fachhaus so rasch als möglich über die Verzögerung informiert werden.
6. Bezahlung / Zahlungsbedingungen
Rechnungen des Fachhauses sind, soweit nicht anders vereinbart, sofort nach Erhalt, ohne jegliche Abzüge, zu bezahlen. Zudem ist das Fachhaus berechtigt, Voraus- oder Akontozahlungen zu verlangen. Kosten für Material, welches von Dritten bezogen werden muss, kann nach Erhalt derer Rechnung, auch vor Auftragserfüllung, in Rechnung gestellt werden.
Nach Ablauf der Zahlungsfrist tritt der Kunde automatisch in Verzug und allfällig gewährten Rabatte entfallen. Dem Fachhaus steht es frei, den Administrationsmehraufwand, der aus dem Zahlungsverzug entsteht, zusätzlich zu verrechnen. Macht der Kunde Mängel geltend, berechtigen ihn diese nicht zum Rückbehalt von Zahlungen.
7. Gewährleistung / Haftung
Das Fachhaus haftet innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist nur für Schäden, die nachweislich durch Fahrlässigkeit ihrerseits verursacht worden sind. Die Haftung beschränkt sich auf die Kosten einer allfälligen Nachbesserung/Reparatur oder einer Entschädigung für Wertminderung, in der maximalen Höhe des Auftragswertes. Jegliche andere Ersatzansprüche sind ausgeschlossen. Jede weitergehende Haftung, insbesondere für Mangelfolgeschäden, ist wegbedungen.
Besteht zwischen dem Fachhaus und dem Kunden Uneinigkeit darüber, ob ein Mangel der Leistung vorliegt, so kann das Fachhaus einen unabhängigen Gutachter beiziehen. Wird aufgrund der Gegenkontrolle des Gutachters ein Mangel der Leistung des Fachhauses festgestellt, so trägt das Fachhaus die Verfahrenskosten, im umgekehrten Fall trägt der Kunde die entstandenen Kosten.
8. Mängelrüge
Jede Gewährleistung seitens des Fachhauses setzt voraus, dass der Kunde Mängel unverzüglich nach Erkennen, jedoch spätestens innert 7 Tagen, schriftlich dem Fachhaus meldet
9. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Dieser Vertrag unterliegt dem Schweizerischen Recht. Als zuständiges Gericht für die Beurteilung aller zwischen beiden Vertragspartnern strittigen Ansprüche gilt das Bezirksgericht Uster.